Sind Sie verpflichtet, Überstunden in Ihrem Logistik-Job zu machen? Grundsätzlich sind Sie nur dann verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten, wenn es hierfür eine Rechtsgrundlage in Ihrem Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem für Sie gültigen Tarifvertrag gibt.
Eine übliche Klausel im Arbeitsvertrag für Logistiker lautet: „Der Mitarbeiter erklärt sich bereit, über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus Überstunden zu leisten. Diese Überstunden müssen angeordnet und gesetzlich zulässig sein.“ Fehlt eine solche Klausel, kann auch per Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers keine Mehrarbeit von Ihnen in Ihrem Logistik-Job erzwungen werden. Das Direktions- und Weisungsrecht beschränkt sich in der Regel darauf, die im Arbeitsvertrag nur umschriebenen Pflichten des Mitarbeiters im Einzelnen konkreter zu bestimmen. Eine Ausnahme besteht nur in unvorhergesehenen Notfallsituationen im Logistik-Job.
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